Häufig gestellte Fragen

Aufenthaltsort:
Alle Jahre sind wir einige Wochen vor Ort. Während unserer Aufenthalte sind wir im kleinen Dorf „Ganjam,“ welches politisch zum nächst grösseren Dorf „Srirangapatna“ gehört, wo auch die Verwaltung und die Post ist.

Familiennamen:
Diese sind im Normalfall nicht vorhanden. es besteht meistens nur ein Vorname. Zur näheren Identifizierung wird hin und wieder ein Anhängsel gemacht wie z.B. Anthony + Raj, Kiran + R., nur sehr wenige haben ein Anhängsel welches wie ein Familienname ist, z.B. Anthony + Fernandez, Johnson + Prabhu usw.

Geburtsdaten:
Sind teilweise sehr ungenau, vielfach kommt es vor, dass die Eltern ihr eigenes Geburtsdatum und auch das ihrer Kinder nicht wissen da sie keine Geburtsurkunden oder ähnliche Dokumente mehr haben, oder nie hatten.

Geschenkpakete:
Wir raten generell ab irgendwelche Pakete an die Patenkinder zu verschicken, da erstens nur schon die Portokosten z.Z. zwischen 30 und 50 Franken liegen und zweitens die Pakete nur sehr verspätet oder gar nicht ankommen. Alleine mit den Portokosten könnte zum Beispiel eine Person sehr gut neu eingekleidet werden.

Internate:
In speziellen Fällen kann es vorkommen, dass wir im Einverständnis mit den Eltern, ein Kind in eine Internats-Schule schicken. Insbesondere bei sehr guten Schülern und Schülerinnen, um sie noch besser fördern zu können, und auch Kinder die wegen den familiären Verhältnissen in ihrer Ausbildung gehemmt werden. Während den Schulferien sind sie dann zu hause.

Korrespondenz:
Da die von uns unterstützten Kinder und Familien zu den unterprivilegierten und weniger gebildeten Menschen gehören ist es zu verstehen, dass sie nicht gewohnt sind Briefe zu schreiben und mit andern Leuten in schriftlichem Kontakt zu stehen. Zudem können die meisten sowieso nur in Kannada schreiben, dessen Sprache und Schriftzeichen wir nicht kennen. Sehr gerne aber erhalten sie z.B. Ansichtskarten und Photos.

Leistungsprogramm:
Ausser wie unter „Patenschaften“ beschrieben, erbringen wir noch folgende Leistungen: Hilfe für behinderte Kinder wie med. Untersuche und Operationen. Kostenübernahme für Hörgeräte, orthopädische und andere Hilfsmittel usw. Die Patenkinder erhalten jährlich zwei komplette Kleidungen. In einigen Fällen geben wir Lebensmittel ab und kommen für die Miete der Unterkunft auf. Wir geben einen Vorschuss oder übernehmen die Kosten; für die Installation von elektr. Licht, für die Neubedachung oder Renovation der Behausung, oder sogar für einen Neubau. Selbstverständlich helfen wir auch Kindern und somit deren Familien, die nicht als Patenkinder erfasst sind.

Nähschule:
Hier werden Kurse angeboten. Sie sind für mittellose Schülerinnen gratis, vermögendere bezahlen pro Monat 90 INR (Stand November 2006 etwa 2.50 CHF). Nach erfolgreichem Abschluss der drei, dreimonatigen Kurse erhalten die Schülerinnen ein Zeugnis. Mit der Ausbildung als Näherin ist es ihnen möglich eine Arbeitsstelle zu erhalten oder selbstständig zu arbeiten. Drei fest angestellte Frauen haben ausser den Kursen auch für die Herstellung der nötigen Schuluniformen und Kleider für die Kinder zu sorgen. Auch Fremdaufträge werden angenommen. Es ist das Ziel die Nähschule selbstständig und selbsttragend zu machen.

Patenschaften:
Es ist unser erklärtes Ziel den Kindern eine gute Schulbildung zu ermöglichen bis und mit Studium. Damit wird erreicht, dass sie später eine gut bezahlte Arbeit oder Anstellung erhalten und somit besser für Ihre Familie sorgen können. Eine Patenschaft kostet z.Z. 100 CHF/Jahr. Damit werden für die Kinder die Kosten für Schule, Schuluniformen, Kleidung und medizinische Hilfe bezahlt. Die Paten/Patinnen erhalten ein Blatt mit Informationen über das Kind und die Familie.

Da wir nun schon einige Jahre in Südindien tätig sind und bei der Bevölkerung immer bekannter werden, und deshalb auch mit immer mehr Anfragen um Hilfe konfrontiert werden, mussten wir uns Gedanken machen betreffend einer Neugestaltung der Hilfeleistungen. Wir können und dürfen nicht nur die Patenkinder unterstützen, sondern müssen noch vermehrt auch andere Bedürftige berücksichtigen. Wir haben deshalb beschlossen ab Juni 2004 keine neuen Patenschaften für Kinder mehr zu vergeben. Die bereits bestehenden Patenschaften werden im gleichen Sinne wie zuvor weitergeführt bis das Patenkind die Ausbildung abgeschlossen hat.

Ab sofort jedoch unterstützen wir alle bedürftigen Kinder, die uns um Hilfe bitten, in ihrer Ausbildung was auch dazu beiträgt keine Missgunst unter den Leuten aufkommen zu lassen.

Patenschafts-Beiträge:
Jeweils im Mai senden wir allen Paten und Patinnen einen Brief mit einigen Kurzinformationen über das verflossene Jahr, zusammen mit einem Einzahlungsschein für den Jahresbeitrag von z.Z. 100 CHF pro Kind und Jahr. Um uns aber Spesen zu ersparen bitten wir wenn immer möglich die Einzahlungen via Bankkonto, oder direkt am Bankschalter der Schwyzer Kantonalbank und nicht mit Bargeld am Postschalter zu machen. Im Ausland lebende Paten und Patinnen können auch den Betrag in CHF kaufen (oder Gegenwert in Euro 75 EUR Stand Oktober 2010) und diese in einem Umschlag, eingeschrieben an unsere Adresse senden. (billiger als Banküberweisung aus der EU)

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Gebühren: Momentan haben wir noch den Status eines kommerziellen Unternehmens und es werden somit folgende Gebühren bei einer Spende erhoben:

  • 3.40% + 0.55 CHF

Leider wurden wir nicht als „Charity“ anerkannt, da wir weder in den US, respektive UK als NGO registriert sind und somit wird die %-Belastung nicht auf 1.9% sinken.

Trotzdem sind wir zuversichtlich, dass auch bald Organistationen im EU-Umfeld anerkannt werden und in naher Zukunft von einer reduzierten Verarbeitungsgebühr profitieren können

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Persönliche Beziehung:
Unsere bisherige Erfahrung hat gezeigt, dass eine persönliche Beziehung sehr wohl zustande kommen kann.
Die Intensität der Beziehung ist jedoch abhängig von unserer eigenen Initiative und wird umso grösser je besser die Ausbildung unseres Patenkindes ist. Nur darf man nicht enttäuscht sein wenn der Kontakt nicht richtig zustande kommt oder abbricht. (siehe „Korrespondenz“ und „Dauer der Unterstützung“)

Persönliche Sphäre:
Wie alle Menschen haben auch die von uns unterstützten Familien und Kinder ihre Intimsphäre, ihre Sitten und Gebräuche, ihre Religion und Glaubensansichten, ihre Kultur usw. Es steht uns nicht zu in diese Sphäre einzudringen, sie zu verletzen oder sie verändern zu wollen. So können und dürfen wir uns nicht in familiäre Angelegenheiten einmischen, ausser wir werden darum gebeten. Hilfeleistungen an behinderte und kranke Kinder z.B., können nur nach Absprache mit den Eltern gemacht werden.

Religionen:
Wir unterstützen Hindus, Moslems, Christen, resp. Menschen aus allen verschiedenen Religionen. Das Zusammenleben bereitet in unserem Tätigkeitsgebiet keine Schwierigkeiten.

Spenden:
Dank den Spenden, die wir nebst den übernommenen Patenschaften erhalten und die uns natürlich sehr willkommen sind, können wir ein breit gefächertes Hilfsprogramm aufrecht erhalten. Ebenfalls erlaubt es uns die dringend notwendigen Räumlichkeiten für die Nähschule, Lager, Büro und Wohnzimmer zu erhalten.

Spendenkonto/Bankverbindung:
Schwyzer Kantonalbank
6431 Schwyz
Konto: 362079-1767 „1×1 für Indien“
IBAN: CH70 0077 7003 6207 9176 7
BIC/SWIFT: KBSZCH22XXX

Spendenkonto-Bitcoin:
1X1_QR_CODE_BITCOIN_ADR_LEDGER_NANO_BITCOIN

Sprache:
Die Sprache heisst gleich wie das südliche Gebiet von Karnataka, nämlich „Kannada“. Wir verständigen uns in Englisch, was jedoch nur von sehr wenigen Personen gesprochen wird so, dass wir in den Dörfern immer auf eine/n Uebersetzer/in angewiesen sind.

Tätigkeitsgebiet:
In Südindien, und ebenfalls ganz im Süden des Unionsstaates „Karnataka“ (früher „Mysore“) im Distrikt „Mandya“. Die Hauptstadt von Karnataka heisst „Bangalore“ respektive „Bengaluru“ (neu seit 2007).

Unterstützung:
Wenn jemand bei uns oder der Schwester um Unterstützung bittet, wird abgeklärt wie die Verhältnisse betreffend Familie, Unterkunft, Arbeit, Verdienst usw. sind. Erst wenn die Bedürftigkeit einwandfrei festgestellt ist wird Hilfe gewährt. In keinem Fall aber wird Bargeld ausbezahlt, sondern es werden die notwendigen Kosten übernommen. Die Gefahr der missbräuchlichen Verwendung der Gelder wäre sonst zu gross.

Dauer der Unterstützung:
Wir unterstützen die Kinder solange sie sich in der Ausbildung befinden. Dies kann dauern bis zum Abschluss eines Studiums. Eine Unterstützung wird beendet wenn der Schulbesuch abgebrochen wird, wenn die Unterstützten wegziehen und somit der Kontakt abbricht oder wenn sich die finanziellen Verhältnisse der Unterstützten sehr zu deren Gunsten verändern. Ungeachtet des Grundes für die Beendigung, sind wir bereit im Bedarfsfall die Hilfeleistung wieder aufzunehmen.

Vertretung:
Da wir nicht die ganze Zeit in Indien verweilen können, vertritt uns eine Schwester des Carmeliten Klosters. Sie kennt natürlich ebenfalls alle Kinder und Familien und ist für alle Belange zuständig. Wir stellen ihr die nötigen Mittel zur Verfügung, welche bei unserer Anwesenheit abgerechnet werden. Dasselbe gilt auch für die Leiterin der Nähschule.

Wohlstand:
Durch unsere Tätigkeit kann der Eindruck entstehen, dass einzelne Familien in einem gewissen Wohlstand leben, da sie gut gekleidet sind oder in einer guten Behausung wohnen. Dies lässt jedoch keine Rückschlüsse zu auf ihre Vermögens- und Verdienstverhältnisse. Es ist nur eine logische Folge und das Resultat unserer Unterstützung, bedürftig sind sie nach wie vor.

Wohnen:
Auf dem Gelände des Carmeliten Klosters „St.Michaels Convent“. Von dort aus betreuen wir unsere Schützlinge die in folgenden 5 Dörfern wohnen: Ganjam, Srirangapatna, Kirangoor, Babu Rayana Koppal und Kenga Rayana Koppal.

Wohnorte der Kinder:
Die unterstützten Kinder leben in ihren Familien, ihre Behausungen können recht unterschiedlich sein. Dies reicht von der primitiven Palmblatthütte bis zum gemauerten Häuschen. Wir betreiben keine Kinderheime da dies bei der Grösse unserer Organisation nicht in Frage kommt.

Unsere Adresse:
1×1 für Indien
Sonnmatt 2
CH-6422 Steinen

Unternehmens-Identifikationsnummer (UID):
Das vom BFS geführte UID-Register ist eine zentrale Datenbank, die ausschliesslich der Unternehmensidentifikation dient. Die darin enthaltenen Daten beschränken sich auf das für die Identifikation benötigte Minimum. Unsere UID ist CHE-335.963.490.

Email: info@1x1indien.org
WWW: http://www.1x1indien.org

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Eine kleine schweizerische Hilfsorganisation in Indien

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