Die gesetzlichen Bestimmungen sind in Sachen Kinderarbeit eindeutig, anbei ein Auszug aus der indischen Verfassung von 1950.
- verbietet Menschenhandel und Zwangsarbeit (Artikel 23)
- erlaubt keine Arbeit von Kindern unter 14 Jahren in Minen, Fabriken oder weiteren gefährlichen Beschäftigungen (Artikel 24)
- fordert, dass Kinder in einem gesunden Umfeld in Freiheit und Würde leben können und dass Kindheit und Jugend vor Ausbeutung sowie moralischer und materieller Vernachlässigung geschützt werden (Artikel 39f)
- sieht eine unentgeltliche und obligatorische Schulbildung für alle Kinder unter 14 Jahren vor (Artikel 45). Der Staat sollte die Umsetzung der Schulpflicht binnen zehn Jahren möglich machen.
Die oben erwähnten Artikel können unter Parts I to XXII in der indischen Verfassung nachgeschlagen werden.
Schon bald zeigte sich, dass die Bestimmungen der Verfassung in großem Umfang umgangen wurden. Daher erliess die Regierung eine Reihe von weiteren Gesetzen:
- 1976 wurde die Schuldknechtschaft durch den The Bonded Labour System (Abolition) Act verboten.
- 1986 wurden für Kinder schädliche Arbeiten durch das Gesetz zum Verbot und der Regulierung von Kinderarbeit untersagt Child Labour (Prohibition & Regulation) Act. Eine Liste nennt die Beschäftigungen, die unter das Gesetz fallen. Der landwirtschaftliche Bereich und damit der größte Teil der Arbeitsplätze von Kindern wurde allerdings nicht geregelt.
- 1987 wurde eine nationale Richtlinie National Policy on Child Labour gegen Kinderarbeit erlassen.
- 1989 verbot ein eigenes Gesetz die Benachteiligung bestimmter Kasten und Bevölkerungsgruppen Scheduled Casts and the Scheduled Tribes Act
- 2002 wurde mit dem 86. Zusatz zur Verfassung der Schulbesuch zu einem Grundrecht erklärt.
Eine große Lücke existiert allerdings weiterhin in der Gesetzgebung:
- Heimarbeit gilt als privat und ist daher nicht gesetzlich geregelt.