Archiv der Kategorie: Kinderarbeit

Gesetzliche Bestimmungen!

Die gesetzlichen Bestimmungen sind in Sachen Kinderarbeit eindeutig, anbei ein Auszug aus der indischen Verfassung von 1950.

  • verbietet Menschenhandel und Zwangsarbeit (Artikel 23)
  • erlaubt keine Arbeit von Kindern unter 14 Jahren in Minen, Fabriken oder weiteren gefährlichen Beschäftigungen (Artikel 24)
  • fordert, dass Kinder in einem gesunden Umfeld in Freiheit und Würde leben können und dass Kindheit und Jugend vor Ausbeutung sowie moralischer und materieller Vernachlässigung geschützt werden (Artikel 39f)
  • sieht eine unentgeltliche und obligatorische Schulbildung für alle Kinder unter 14 Jahren vor (Artikel 45). Der Staat sollte die Umsetzung der Schulpflicht binnen zehn Jahren möglich machen.

Die oben erwähnten Artikel können unter Parts I to XXII in der indischen Verfassung nachgeschlagen werden.

Schon bald zeigte sich, dass die Bestimmungen der Verfassung in großem Umfang umgangen wurden. Daher erliess die Regierung eine Reihe von weiteren Gesetzen:

Eine große Lücke existiert allerdings weiterhin in der Gesetzgebung:

  • Heimarbeit gilt als privat und ist daher nicht gesetzlich geregelt.

Kinderarbeit – Steinbruch statt Schule!

Die Arbeit der Kinder in den indischen Steinbrüchen verstößt sowohl gegen nationale Gesetze als auch gegen internationale Konventionen. Über die Zahl der Kinder, die in der schnell wachsenden indischen Steinindustrie arbeiten, gibt es keine verlässlichen Angaben. Die wenigen vorhandenen Studien legen nahe, dass mindestens 15 Prozent der mehr als eine Million Beschäftigten der Branche Kinder sind. Die Arbeitsbedingungen in vielen Minen und weiterverarbeitenden Betrieben sind nach internationalen Maßstäben verheerend schlecht. Schwere gesundheitliche Schäden sind die Folge, von denen auch in besonderem Maße die Kinder massiv bedroht sind. Die Entlohnung der ArbeiterInnen reicht oftmals nicht aus, um auch nur der schlimmsten Armut zu entkommen.

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Quelle: MISEREOR 2010 / © Roman Farkas / Video